Versicherung für Waldbestände

>

Wald - für jeden Besitzer ein hoher Wert

>

Der Versicherungsschutz

>

Was zahlt die Waldbrandversicherung im Schadenfall?

>

Pauschale Kulturkostenversicherung (Pauschalmethode)

>

Versicherung zum Teilwert (Teilwertmethode)

>

Versicherung zum Vollwert (Vollwertmethode)

>

Holzversicherung

>

Zusätzliche Einschlüsse

>

Was kostet die Waldbrandversicherung?

Wald - für jeden Besitzer ein hoher Wert

Dieser Wert ist stark gefährdet: Zum einen durch natürliche Gefahren wie Blitzschlag, zum anderen aber noch viel stärker durch die Sorglosigkeit vieler Menschen. Rund 75% aller Waldbrände in der Bundesrepublik Deutschland werden durch menschliche Unachtsamkeit ausgelöst, und die Verursacher können nur selten ermittelt werden.

Das Ergebnis der letzten Jahre: Bundesweit jährlich mehr als 1.500 Hektar vernichteter Waldbestand und durchschnittlich ca. 1.800 Waldbrände pro Jahr.

Nutzen Sie den besonderen Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz                                  

Versicherungsumfang

Der Versicherungsschutz umfasst Schäden verursacht durch:

>

Brand

>

Blitzschlag

>

Explosion

Versicherungsschutz gegen Brand bei Weihnachtsbaumkulturen sowie bei geschlagenen Holzbeständen nach Kalamitäten oder für Holz im Eigentum des Holzkäufers kann gesondert vereinbart werden.

Versichert sind:

>

stehende, wachsende Waldbestände (Waldversicherung)

>

geschlagene Holzbestände - solange sie am Gewinnungsort im Wald lagern und noch Eigentum des Waldbesitzers sind (Holzschlagversicherung)

Nicht versichert sind:

>

Waldbestände, deren Verwertung als Weihnachtsbaum, Zierpflanze oder Schmuckreisig vorgesehen ist

>

Wälder und Holzbestände, die nicht mehr Eigentum des Versicherten sind

>

geschlagenes Holz, das noch Eigentum des Versicherten ist, aber z.B. durch Sturm oder Insektenschäden in außergewöhnlichen Mengen angefallen ist

Was zahlt die Waldbrandversicherung im Schadenfall?

Die Entschädigungsleistung für stehende und wachsende Waldbestände ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen, die nach einem dem Vertrag zugrunde gelegten Wertermittlungsverfahren (Versicherungsmethode) festgelegt worden sind. Man unterscheidet zwischen drei möglichen Versicherungswertmethoden:

Pauschale Kulturkostenversicherung (Pauschalmethode)

Ersetzt werden die vertraglich vereinbarten Kulturkosten ohne Rücksicht auf das Alter des geschädigten Bestandes. Eventuelle Restwerterlöse aus Brandholzresten fallen bei der Pauschalversicherung dem Waldeigentümer zu.

Die pauschale Kulturkostenversicherung ist anwendbar für Waldbestände, bei denen eine Prognose des altersbedingten Wertzuwachses nicht möglich oder ein Wertzuwachs nicht zu erwarten ist. Darüber hinaus ist sie anwendbar bei geringwertigen Beständen mit hohen Kulturkosten oder älteren, über 40-jährigen Beständen mit möglichen Restwerterlösen.

Der nach der Pauschalmethode gebotene Versicherungsschutz sichert den Waldbesitzer ab, damit er der waldgesetzlichen Verpflichtung zur Wiederaufforstung einer geschädigten Waldfläche nachkommen kann.

Versicherung zum Teilwert (Teilwertmethode)

Ersetzt werden die vertraglich vereinbarten Kulturkosten mit altersabhängiger Zinsaufrechung. Die Versicherung zum Teilwert ist nur anwendbar für 1-40jährige Waldbestände.

Versicherung zum Vollwert (Vollwertmethode)

Ersetzt wird der für den geschädigten Waldbestand nach einer anerkannten Waldwertrechnungsmethode ermittelte Wert unter Berücksichtigung des Alters der Bestockung. Die Berechnungsgrundlagen der Wertermittlung werden vertraglich festgelegt.

Die Versicherung zum Vollwert ist für alle Waldbestände anwendbar. Besonders geeignet ist diese Methode für die Versicherung von Jungbeständen, da nach einem Brand in Kulturen, Dickungen oder Stangenhölzern nicht mit Restwerterlösen zu rechnen ist. Bei Althölzern wird ein etwaiger Erlös aus verwertbaren Brandholzresten von dem ermittelten Wert abgezogen.

Im Gegensatz zu der Pauschalmethode führt die Versicherung der Waldbestände nach der Voll- und Teilwertmethode entsprechend den Kapitalisierungsvorgaben automatisch mit dem fortschreitenden Alter zur Steigerung des zu erwartenden Entschädigungswertes.

  

Holzversicherung                           

Für geschlagene oder zum Abtrieb bestimmte Hölzer wird der vertraglich vereinbarte Holzwert ersetzt.

Zusätzliche Einschlüsse                                

Falls zusätzlich vereinbart, werden bezahlt:
 

Abräumungskosten

Darunter fallen Aufwendungen, die zur Beseitigung des oberirdischen und noch nicht verkaufsfähigen Aufwuchses der Wirtschaftsholzarten nach einem Brand wirtschaftlich erforderlich sind. Diese Kosten werden nur bis zu dem Betrag ersetzt, der nicht durch Restwerterlöse ausgeglichen wird. Der Bestockungsgrad wird in forstüblicher Weise, aber niemals größer als 1,0 berücksichtigt. Die Kosten für die Entfernung von Stock- und Wurzelholz gehören nicht zu den Abräumungskosten. Der Einschluss der Abräumungskosten ist insbesondere für 5-25jährige Bestände empfehlenswert.
 

Aufforstungsbeihilfe

Für schwer feststellbare Störungen von Betrieb, Boden und Nachbarbeständen wird eine Beihilfe in Höhe von 5% der vereinbarten Kulturkosten, höchstens der vereinbarte Betrag je Hektar Brandfläche gewährt. Bei Niederwald (Stockausschlag) entspricht diese Beihilfe dem vereinbarten Betrag je Hektar. Voraussetzungen sind die bedingungsmäßige Entschädigung und Aufforstung der Brandfläche. Bei 5-jährigen Versicherungsabschlüssen wird die Aufforstungshilfe zuschlagsfrei eingeschlossen.
 

Feuerlöschkosten

Feuerlöschkosten sind Aufwendungen des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens.

Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Versicherers.

Aufwendungen, die durch Gesundheitsschädigungen verursacht sind und Leistungen der im öffentlichen Interesse bestehenden Feuerwehren oder anderer zur Löschhilfe Verpflichteter sind nicht versichert.

Was kostet die Waldbrandversicherung?

>

Versicherungsbeitrag: Je nach Risikolage, Größe der Waldfläche, Baumart, Bestandsalter und der vereinbarten Versicherungsmethode wird für den Waldbesitzer ein individuelles Angebot erstellt.

>

Staatliche Förderung: In einigen Bundesländern wird dem privaten Waldbesitzer von dem jeweiligen Land eine Beihilfe in Form eines Landeszuschusses zu den Versicherungskosten gewährt. Die Modalitäten der Zuwendungsgewährung regeln waldgesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes bzw. einschlägige Landesvorschriften.

>

Günstige Konditionen für forstliche Zusammenschlüsse: Für die Mitglieder eines forstlichen Zusammenschlusses wird für alle Risiken ein einheitlicher Versicherungsschutz vorgesehen und ein Durchschnittsbeitrag pro Hektar vereinbart.